Allgemeine
Geschäftsbedingungen – media:mannheim
1. Vertragsabschluß
Ausgenommen Barkäufe kommen Verträge mit uns erst durch
unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Sämtliche
Angebote sind freibleibend.
Der Vertragsabschluss richtet sich ausschließlich nach diesen
Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten
Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch,
wenn wir anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht
ausdrücklich widersprechen.
Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis,
Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.
Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen
überschritten und ist eine vom Besteller danach gesetzte
angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Besteller vom
Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Ausstellung der
Auftragsbestätigung.
Lieferort ist grundsätzlich der Sitz von media:mannheim. In jedem
Falle erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab
Lager media:mannheim.
Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung,
Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige
Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere
Fabrikationsunterbrechungen entbinden uns für ihre Dauer von der
Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Etwaige
Schadenersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Waren an die den
Transport durchführende Person auf den Besteller über. Dies
gilt auch, wenn eigene Transportmittel der media:mannheim verwendet
werden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu
versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren
aller Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluß auf den
Gefahrenübergang.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
3. Widerrufsbelehrung
Verträge, die im Wege der Fernkommunikation zustande gekommen
sind, können vom Kunden binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss bzw.
Belehrung über das Widerrufsrecht widerrufen werden. Das
Widerrufsrecht gilt nicht bei der Bestellung von speziell
zusammengestellten Hardware-Produkten, speziell angefertigter Software
und erlischt bei Multimedia- und Software-Produkten im Falle der
Entsiegelung.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Gesellschaft. Alle
Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transport und
Transportversicherung sowie gesetzliche Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten
des Bestellers. Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur
jeweiligen Lieferzeit anwendbaren Preisliste berechnet. Die
Vergütung für Dienstleistungen ergibt sich aus dem Vertrag.
Die vereinbarten Preise sind im ganzen sofort bei Übergabe von
Waren bzw. nach Erbringung der Dienstleistung zur Bezahlung
fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Eine einseitige Preiserhöhung durch media:mannheim ist
zulässig, soweit sich der Listenpreis für die zu liefernden
Geräte oder Waren oder die zu erbringenden Dienstleistungen
erhöht hat. Gegenüber Verbrauchern ist eine
Preiserhöhung für Waren oder Leistungen nach einem Ablauf von
4 Monaten nach Vertragsschluss zulässig. Dies ist dem Besteller
spätestens einem Monat vor Lieferzeitpunkt schriftlich
mitzuteilen. Der Besteller hat sodann das Recht, uns gegenüber
durch schriftliche Erklärung binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der
Preiserhöhung vom Vertrage zurückzutreten. Tut er dies nicht,
so gilt der neue, erhöhte, bekanntgegebene Listenpreis als
vereinbart.
Werden Zahlungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw.
Dienstleistung geleistet, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des
gesetzlichen Zinssatzes. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens bleibt unbenommen.
Soweit der Besteller kein Verbraucher ist hat er gegenüber unseren
Forderungen kein Zurückbehaltungsrecht. Für Besteller aller
Art ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen nur möglich, soweit
diese Gegenforderungen von uns unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
Etwaige Ansprüche aus den Verträgen können vom Besteller
nur mit Zustimmung von media:mannheim an Dritte abgetreten werden.
5. Annahme
Der Besteller ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand oder die
vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der
ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der
Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald
media:mannheim die Lieferung des Gegenstandes oder die Erbringung der
Dienstleistung angeboten hat. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 2
Wochen, so steht media:mannheim gleichwohl der vereinbarte Preis zu.
Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, so hat er die
media:mannheim entstehenden Finanzierungs- und Lagerkosten zu erstatten.
Verlangt media:mannheim die Abnahme der bestellten Gegenstände mit
dem Hinweis, daß nach Ablauf einer zweimonatigen Frist die
Gegenstände verwertet werden und nimmt der Besteller die
bestellten Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist ab, so ist
media:mannheim berechtigt, die Gegenstände durch freihändigen
Verkauf zu Lasten des Bestellers bestmöglich zu verwerten.
Der Verwertungserlös ist nach Abzug eventueller Verwertungskosten
auf die Zahlungsverpflichtung des Bestellers zu verrechnen.
Nimmt der Besteller die vereinbarte Dienstleistung ganz oder teilweise
nicht ab, so kann media:mannheim insoweit 50 % der für die
Dienstleistung vereinbarten Vergütung als pauschalierten Ersatz
für die ihr entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn vom
Besteller verlangen.
Soll höherer Schadenersatz geltend gemacht werden, so ist dieser
insgesamt im einzelnen nachzuweisen. Der Besteller ist berechtigt,
weniger zu bezahlen, wenn er den Nachweis führt, daß der
media:mannheim kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als der
vorgenannte pauschalierte Ersatz entstanden ist.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich
zulässig ist.
Im übrigen übernehmen wir Gewährleistung wie folgt:
a) für Dienstleistungen
Für von media:mannheim erbrachte Dienstleistungen bestehen
keinerlei Gewährleistungsansprüche.
b) für Waren
Mängel bezüglich gelieferter Waren einschließlich
Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von media:mannheim
innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung,
bei Verbrauchern innerhalb von 24 Monaten ab Lieferung, behoben. Danach
ist der Gewährleistungsanspruch verjährt. Bei gebrauchten
Waren verjähren Gewährleistungsansprüchen in allen
Fällen innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung. Unsere
Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich ausschliesslich
auf Teile und erstreckt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung in
unseren Geschäftsräumen oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über. Die mit der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten gehen in jedem
Fall zu Lasten des Bestellers, des weiteren auch die mit einem
Austausch von Teilen verbundenen Arbeitskosten. Dies gilt auch und
insbesondere, wenn die Nachbesserung in vom Besteller bestimmten
Räumen durchgeführt wird.
c) für Werkvertragsleistungen
Für von uns erstellte Individualsoftware, bei spezifischer
Anpassung von Standardsoftware, bei Vernetzungen, bei detaillierter
Anpassung von Hardware an Erfordernisse des Bestellers sowie bei
sonstigen Werkvertragsleistungen übernehmen wir
Gewährleistung für die Übereinstimmung mit den
schriftlich vereinbarten Spezifikationen. Weitere
Gewährleistungsansprüche sind – soweit gesetzlich
zulässig – ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 12 Monate ab Abnahme. Die Abnahme gilt spätestens mit
der Inbetriebnahme als erfolgt.
d) allgemein
Für den Verlust von Daten, Programmen oder Programmteilen sowie
deren Beschädigung übernimmt media:mannheim keinerlei
Haftung. Jede Gewährleistungsverpflichtung unsererseits erlischt,
wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften Produkten
Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt worden sind. Wir
übernehmen auch keine Gewährleistung für Mängel,
die auf normalen Verschleiß oder unsachgemäße
Behandlung zurückzuführen sind. Wir übernehmen auch
keine Gewährleistung dafür, daß evtl. erworbene
Programme oder sonstige Software für den Einsatzzweck des
Bestellers geeignet sind. Bei Nachbesserungsarbeiten oder
Ersatzlieferung besteht die gleiche Gewährleistung wie für
die ursprüngliche Lieferung oder Leistung. Schlägt die
Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach
zumutbaren Nachbesserungsversuchen fehl, so kann der Besteller eine
angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Jeder Besteller
ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, daß
die bei uns erworbene Ware oder das bei uns erworbene Programm auf dem
zur Nutzung mit dieser Ware vorgesehenen Computersystem lauffähig
ist oder die erworbene Ware für die ins Auge gefaßten
Programme nutzbar. Hierfür übernehmen wir keinerlei
Gewährleistung, soweit anderes nicht schriftlich vereinbart ist.
Schließlich ist der Besteller verpflichtet, die geleisteten
Arbeiten bzw. die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel sowie
Falschlieferungen und Fehlleistungen zu untersuchen. Offensichtliche
Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder
Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen
der Ware, sind bei media:mannheim innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung
schriftlich zu rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind,
müssen innerhalb von 2 Wochen nach dem Erkennen, spätestens
nach 6 Monaten, bei Verbrauchern spätestens nach 12 Monaten,
gerügt werden. Bei der Verletzung der Untersuchungs- und
Rügepflicht gilt die Leistung bzw. die Ware in Ansehung des
betreffenden Mangels als genehmigt.
7. Mitwirkung des Bestellers
Der Besteller wird media:mannheim unverzüglich und kostenlos mit
allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen
erforderlich sind.
Der Besteller trägt den Mehraufwand, der media:mannheim dadurch
entsteht, daß Arbeiten infolge unrichtiger oder
unvollständiger Angaben des Kunden wiederholt werden müssen.
8. Programmerwerb
media:mannheim liefert Programme auf Programmträgern
einschließlich deren Dokumentation, ohne Quellencode. Der
Besteller erwirbt ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht,
soweit nichts anderes vereinbart ist. Er erwirbt kein Eigentums- oder
Urheberrecht oder Copyright. Das überlassene Programm ist deshalb
ein Lizenzprogramm, an dem media:mannheim dem Besteller eine nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung
des Programmes ausschließlich auf einer im Besitze des Bestellers
befindlichen Datenverarbeitungsanlage für unbestimmte Zeit
einräumt.
9. Schutzrechte für Dritte
Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Haftung
dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche
Schutzrechte Dritter verletzen.
Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu
machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt
werden.
Sind die gelieferten Waren oder Programme nach Entwürfen oder
Anweisungen des Bestellers gebaut oder erstellt worden, so hat der
Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von
Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
Unabhängig davon, dass wir keine Haftung für die Verletzung
etwaiger Schutzrechte Dritter übernehmen, werden wir uns in einem
solchen Falle bemühen, eine für den Besteller günstige
Regelung zur Weiternutzung der betroffenen Geräte zu finden.
Hat der Besteller trotz des vorstehenden Haftungsausschlusses
Ansprüche gegen uns, so beschränken sich diese Ansprüche
nach unserer Wahl darauf, dass der Besteller verlangen kann, dass das
Gerät von uns so geändert wird, dass es keine Schutzrechte
mehr verletzt oder, dass wir dem Besteller ein Nutzungsrecht
verschaffen oder, dass wir das betreffende Gerät oder Programm
durch ein solches ersetzen, das keine Schutzrechte Dritter verletzt und
den Anforderungen des Bestellers entspricht oder, dass wir die
betroffenen Geräte oder Programme zurücknehmen und dem
Besteller den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages
für Nutzung und Wertverlust erstatten.
In jedem Falle haften wir auch insoweit nur bis zur Höhe des
jeweiligen Kaufpreises.
10. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren, Programme, Datenträger und so weiter bleiben bis zur
restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen
Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Bei
Verarbeitung werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten
Sachen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für
uns vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen.
Eine Veräußerung der gelieferten Waren oder Programme ist
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers
gestattet. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem
sonstigen unsere gelieferten Waren oder Programme betreffenden
Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur
Sicherheit an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen
mit anderen, nicht von media:mannheim gelieferten Waren
veräußert, so wird die Forderung aus der
Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes zur
anderen verkauften Ware abgetreten. Bei Veräußerung von
Waren, bei den media:mannheim Miteigentumsanteile hat, wird
media:mannheim ein dem Miteigentumsanteil entsprechender Teil
abgetreten.
Über etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im
voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich
unter Übergabe aller für eine Intervention notwendigen
Unterlagen zu unterrichten.
Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
11. Haftung Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche
des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
Die Haftung ist für Schäden ausgeschlossen, die durch
Software-Viren oder Programmanipulationen durch Dritte eintreten.
Desweiteren haftet media:mannheim nicht für Schäden, die auf
Grund fehlerhafter Unterlagen des Bestellers, technischen Versagens
oder Abnutzung der Hardware sowie Rückruf entstehen.
Weiterhin wird nochmals klargestellt, daß media:mannheim für
verlorengehende Daten, Programme oder Programmteile keinerlei Haftung
übernimmt. Es wird auch darauf hingewiesen, daß der
Besteller die Verantwortung für seine Daten selbst trägt.
Insbesondere ist es Aufgabe des Bestellers, in ausreichenden
Abständen eine Datensicherung durchzuführen.
12. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen
unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben wirksam.
13. Gerichsstand/anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Mannheim. Erfüllungsort ist 68309 Mannheim.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit
media:mannheim gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei
Lieferungen ins Ausland ist die Anwendung des UN-Kaufrechts
ausgeschlossen.
(Stand: Februar 2007)




